GEW Hessen News Feed http://dev.vbox.intern de_DE GEW Hessen Thu, 13 Aug 2026 20:13:13 +0200 Thu, 13 Aug 2026 20:13:13 +0200 TYPO3 EXT:news news-606 Thu, 25 Jun 2026 10:04:39 +0200 Beschäftigte von ASB Bildung fordern bessere Bedingungen für den Ganztag https://www.gew-hessen.de/details/beschaeftigte-von-asb-bildung-fordern-bessere-bedingungen-fuer-den-ganztag Übergabe der Resolutionen an Stadträtin Sylvia Weber | >>GEW-Hessen Aktuell news-605 Wed, 24 Jun 2026 13:12:43 +0200 Kahlschlag überall https://www.gew-frankfurt.de/home/details/kahlschlag-ueberall Aus: FLZ 2-26 | Kürzungen und Sparmaßnahmen der Landesregierung im Haushalt 2026 – eine Übersicht von Kai-Eicker Wolf Zu beachten ist, dass bereits im Jahr 2025 durch die Verschiebung der Besoldungserhöhung für die hessischen Beamt*innen von August auf Dezember eine Konsolidierung des Landeshaushalts auf dem Rücken der Beschäftigten und damit auch vieler Lehrkräfte stattfand. Durch die Verschiebung wurde ein Einsparvolumen in Höhe 180 Millionen Euro erzielt. 

Kitas

Im Etat des Sozialministeriums ist eine Anpassung der Betriebskostenförderung an die tatsächlichen Betreuungszahlen in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege erfolgt. Die Kürzung der entsprechenden Zuweisungen an die Kommunen beläuft sich auf ein Volumen von 45 Millionen Euro. 

Auch wenn es dies nicht direkt zu einer Höherbelastung der Kommunen führt, ist jeder entzogene Euro für die Kommunen angesichts ihrer prekären Haushaltslage schmerzhaft. Deshalb hat der Hessischer Städte- und Gemeindebund auch vorgeschlagen, dass die 45 Millionen Euro für eine Erhöhung der Schlüsselzuweisungen des Landes genutzt werden sollen. Diesem Vorschlag hat sich die GEW Hessen angeschlossen. 

Schule

Im Bereich Schule sollen im laufenden Jahr 115 Millionen Euro eingespart werden. Rund 40 Millionen Euro weniger werden nach Einschätzung des Kultusministeriums gebraucht, weil weniger Menschen nach Deutschland fliehen.

Erhebliche Kürzungen sind ausgerechnet im Bereich der Lehrkräfteausbildung vorgesehen, wo es eigentlich dringend große Investitionen bräuchte, um mehr Personal auszubilden. Geplant ist die Schließung von zwei Bildungsstätten, und die Zahl der zu betreuenden angehenden Lehrkräfte pro Ausbilder:in soll steigen. Außerdem soll der Vorbereitungsdienst von 21 auf 18 Monate verkürzt werden – und dies bei gleichbleibenden Ausbildungsstunden und Ausbildungsbestandteilen. Dies wird die sowieso schon schwierige Situation von Lehramtsreferendar:innen weiter verschlechtern: In einer vor kurzem vorgestellten Umfrage zur Belastung von Referendar:innen der GEW Hessen hatten 90 Prozent der rund 1.000 Teilnehmenden angegeben, dass sie körperlich und emotional erschöpft sind. Mehr als 80 Prozent klagen darüber, dass sich der Vorbereitungsdienst negativ auf ihre mentale Gesundheit auswirke.

Die Zahl der Sozialindex-Stellen wird von 650 auf 350 fast halbiert. Durch die Streichung von Zuschlägen für die Binnendifferenzierung an den Integrierten Gesamtschulen sollen weitere fast 100 Stellen entfallen. Gestrichen werden auch die Fördergelder für das Pilotprojekt „Digitale Welt“. Es soll als „freiwilliges Ganztagsangebot“ weitergeführt werden. Diese Kürzungen sind unter bildungs- und sozialpolitischen Gründen besonders kritisch zu sehen: Sowohl nationale als auch internationale Schulleistungsstudien belegen für Deutschland einen engen Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg. Dabei ist die Abhängigkeit des Bildungserfolgs vom Elternhaus im Vergleich der Bundesländer laut den Ergebnissen des Ifo-Instituts neben Sachsen und Sachsen-Anhalt in Hessen an größten.

Des Weiteren entfallen Deputatsstunden für die Erstellung eines schulischen Schutzkonzepts. Im Wirtschaftsministerium wird das sogenannten Hauptschülerprogramm (Zuschuss zur Ausbildungsvergütung, umfasst aktuell die Förderung von 244 Verträge) gestrichen.

Und schließlich will das Kultusministerium die Arbeitszeit der Lehrkräfte willkürlich verlängern, indem die Altersermäßigungen gekürzt werden. Bislang sieht die Pflichtstundenverordnung vor, dass Lehrkräfte ab 55 Jahren in der Regel eine Pflichtsunde weniger unterrichten müssen. Ab 60 Jahren erhöht sich die Ermäßigung auf zwei Stunden. Ab dem kommenden Schuljahr soll die Altersermäßigung erst ab 60 Jahren greifen. Durch diese Maßnahme werden die Arbeitsbedingungen von Lehrkräften in Hessen im Vergleich zu anderen Bundesländern verschlechtert.

Hochschule

Im Sommer 2025 wurde der Hochschulpakt für die Jahre 2026 bis 2031 beschlossen. Danach müssen die Hochschulen im Jahr 2026 rund 30 Millionen Euro gegenüber dem laufen Jahr einsparen (-1,3 Prozent). Bei einer unterstellten Inflationsrate von 2 Prozent entspricht dies einer realen Kürzung in Höhe von 3,3 Prozent. Für das Jahr 2027 ist bei den Ausgaben im Hochschulbereich die Rückkehr auf Niveau von 2025 geplant - auch das läuft auf eine reale Kürzung der Ausgaben gegenüber dem Vorjahr hinaus. Erst ab dem Jahr 2028 sollen die Ausgaben dann wieder um 2-4 Prozent steigen. Die sich mittlerweile abzeichnenden Folgen dieser Politik sind verheerend: Die Hochschulen werden Personal und Studienplätze abbauen, und es sind bereits Pläne zur Schließung ganzer Studiengänge bekannt geworden.

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Artikel FLZ
news-604 Wed, 24 Jun 2026 12:39:46 +0200 Finanzpolitik der Hessischen Landesregierung: Dichtung und Wahrheit https://www.gew-frankfurt.de/home/details/finanzpolitik-der-hessischen-landesregierung-dichtung-und-wahrheit Aus: FLZ 2-26 | Kai Eicker-Wolf* beleuchtet die hessische Fiskalpolitik und zeigt auf, dass "Tax The Rich!" sozialpolitisch eine gute Idee wäre. Die hessische Landesregierung stellt ihre Politik des Sparens und Kürzens als alternativlos dar. Angesichts der schlechten Entwicklung der Konjunktur müsse konsolidiert werden. Das Kultusministerium behauptet sogar, keinen Sparkurs zu verfolgen: Schließlich steige der Bildungsetat im Haushaltsjahr 2026 von 5,8 Milliarden Euro auf 6,2 Milliarden Euro. 

Auf den ersten Blick scheint dieser Anstieg im Etat des Kultusministeriums die Behauptung der GEW Hessen entgegenzustehen, dass die Landesregierung im Schulbereich eine „Bildungspolitik mit der Abrissbirne“ betreibt. Tatsächlich ist der erhöhte Etat kein Beleg dafür, dass keine Kürzungen erfolgen.

So steigen die Ausgaben des Kultusministeriums schon aufgrund der im Dezember 2025 erfolgten Erhöhung der Besoldung der Beamt:innen im Jahr 2026. Und auch die im kommenden Juli anstehende Tariferhöhung um drei Prozent steigert die Ausgaben gegenüber dem Vorjahr. Eine weitere Erhöhung der Personalausgaben ist durch die schrittweise Anhebung der Eingangsbesoldung aller Grundschullehrkräfte auf A13 zu verzeichnen. Außerdem müssen mehr Lehrkräfte aufgrund der steigenden Schüler:innenzahl eingestellt werden. Hinzu kommen weitere Stellen und Mittel beim Ganztagsausbau. Aufgrund der Inflation werden zudem viele Dinge im Bereich der Sachausgaben teurer.

Die erläuterten Ausgabensteigerungen stellen alle keine Verbesserung für die Arbeitsbedingungen der in den hessischen Schulen beschäftigten Lehrkräfte dar. Sie verbessern auch nicht die Qualität des hessischen Schulsystems. Die Gehaltssteigerungen und damit rund die Hälfte der Etatsteigerungen des Kultusministeriums dienen aus der Perspektive der Lehrkräfte der Kaufkraftsicherung und der Teilhabe an der wirtschaftlichen Entwicklung. Blieben diese aus, würde der Beruf der Lehrkraft an Attraktivität verlieren und der Lehrkräftemangel in Zukunft noch erheblich größer ausfallen.

Das zusätzliche Geld für den Ganztag stellt angesichts des tatsächlichen Mittelbedarfs keine auch nur annähernd auskömmliche Finanzierung sicher. Ganz im Gegenteil: Der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz wird qualitativ in der Fläche schlecht umgesetzt – und das sowohl in Hinblick auf das eigentlich erforderliche Fachpersonal als auch mit Blick auf die eigentlich notwendigen baulichen Maßnahmen.

Insgesamt ist der Verweis auf den steigenden Etat des Kultusministeriums als Nebelkerze zu bewerten: Den sich notwendig ergebenden Steigerungen stehen erhebliche Kürzungen gegenüber, die die Qualität der Bildung und die Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte verschlechtern.

Mit Blick auf die Finanzierung des Landeshaushalts sind zwei grundlegende Probleme auszumachen, die die Landesregierung nicht benennt: Zum einen die so genannte Schuldenbremse und zum anderen die strukturelle Unterfinanzierung aufgrund einer unzureichenden Besteuerung vermögender Haushalte.

Schuldenbremse verhindert konjunkturgerechte Ausgabenpolitik 

Wenn die Konjunktur nicht gut läuft, entwickeln sich die Steuereinnahmen nicht wie erwartet. Dann beschränkt die so genannte Schuldenbremse die kreditfinanzierten Ausgabenmöglichkeiten. Das aber belastet das konjunkturelle Geschehen zusätzlich, da sich jetzt auch noch die staatliche Nachfrage verringert und das Produktionsgeschehen schwächt. Genau diesem Muster folgt die hessische Landesregierung. Es bestände zwar die Möglichkeit, im Rahmen der Schuldenbremse die Kreditbeschränkungen aufgrund der anhaltenden internationalen Krisenprozesse auszusetzen. Diesen Weg will die hessische Landesregierung aber nicht gehen.

Ein weiteres Problem der Schuldenbremse ist das durch sie festgeschriebene Verbot von kreditfinanzierten Investitionen. Die Folge hiervon ist ein gewachsener Investitionsstau im Bereich der staatlichen Bildungsinfrastruktur (Kitas, Schulen und Hochschulen). Zwar sollen die Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität den bestehenden Investitionsstau beseitigen. Aber diese Mittel fallen für die Bundesländer und die Kommunen zu gering aus, um das Problem der maroden Infrastruktur komplett zu beseitigen.

Notwendig wäre eine grundlegende Reform der Schuldenbremse. Diese müsste zum einen kreditfinanzierte Investitionen wieder ermöglichen. Zum anderen müsste sie verhindern, dass die öffentliche Hand in Zeiten von Konjunkturkrisen prozyklisch spart. Zwar würde der Schuldenstand des Landes so etwas steigen, dieser ist aber in den vergangenen Jahren deutlich gesunken. Eine moderat höhere Schuldenquote wäre für das Bundesland Hessen problemlos tragbar.

Strukturelle Unterfinanzierung durch unzureichende Vermögensbesteuerung 

Jenseits der Investitionen besteht eine erhebliche finanzielle Unterfinanzierung im Landeshaushalt. Dies gilt insbesondere für den Bildungsbereich – hier wäre vor allem mehr Personal erforderlich. Finanziert werden müsste dies über höhere Steuereinnahmen.

Vor diesem Hintergrund ist die jüngst beschlossene Senkung der Körperschaftsteuer um jährlich einen Prozentpunkt ab dem Jahr 2028 von 15 auf 10 Prozent vollkommen kontraproduktiv. Für die erhoffte positive Wirkung dieser Gewinnsteuersenkung auf die Investitionstätigkeit gibt es keine empirischen Belege. Steigern wird die Unternehmenssteuersenkung allerdings die Gewinneinkommen aus Kapitalbesitz. Da diese Gewinneinkommen vor allem im oberen Segment der Einkommensverteilung erzielt werden, wird dies die bestehende hohe Ungleichverteilung vergrößern. Da sich Bundesländer und Bund das Aufkommen der Körperschaftsteuer teilen, wird die Steuersatzsenkung zu dauerhaften Mindereinnahmen im hessischen Landeshaushalt führen.

Aus Sicht eines Bundeslandes wäre demgegenüber die Wiedererhebung der Vermögensteuer und eine angemessene Besteuerung von Unternehmenserbschaften attraktiv, da den Bundesländern das Aufkommen aus beiden Steuern in voller Höhe zusteht. Eine höhere Besteuerung großer Vermögen liegt nahe, weil sich die Vermögenskonzentration in den vergangenen Jahrzehnten verstärkt hat. So besitzen die reichsten zehn Prozent der Bevölkerung mittlerweile fast 70 Prozent des gesamten Vermögens in Deutschland.

Im Jahr 1995 fällte das Bundesverfassungsgericht ein Urteil, dessen Folgen für die Besteuerung von Vermögen in Deutschland bis heute nachwirken. Das Gericht monierte in seinem Urteil die steuerliche Besserstellung von Immobilien gegenüber anderen Vermögensarten. Die seinerzeit amtierende Bundesregierung reagierte hierauf nicht etwa mit einer Reform der seit Gründung der Bundesrepublik erhobenen Vermögensteuer, sondern setzte diese ab 1997 aus. Reformiert wurde lediglich die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Im Zuge dieser Gesetzesnovelle der Erbschafts- und Schenkungssteuer wurde Betriebsvermögen erstmals begünstigt.

Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erklärte die Reform von 1997 zehn Jahre später für verfassungswidrig – wegen der zu weitgehenden Begünstigung von Unternehmenserbschaften bzw. -schenkungen. Die deswegen erfolgende Gesetzesänderung aus dem Jahr 2009 wurde 2014 vom Bundesverfassungsgericht abermals für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt – wieder wegen einer erheblichen Besserstellung von Firmenerben (und mit Firmenbesitz beschenkten Personen). Zur daraufhin erfolgenden Reform der Erbschafs- und Schenkungssteuer im Jahr 2016 wird in diesem Jahr wieder ein Verfassungsgerichtsurteil erwartet, dass die Erbschaftsteuer nach allgemeiner Einschätzung dann zum dritten Mal hintereinander für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Damit würde dem Gesetzgeber bescheinigt, dass er seit 30 Jahren gegen die Verfassung verstößt, indem er Erben und Beschenkte von Betriebsvermögen und damit von besonders großem Reichtum in unzulässiger Weise begünstigt.

Die Einnahmeverluste der Bundesländer aufgrund der Bevorzugung des Betriebsvermögens belaufen sich aktuell auf rund 8 Milliarden Euro pro Jahr. Eine Streichung dieser Privilegien könnte die Steuereinnahmen der Bundesländer um diesen Betrag erhöhen.

Ein noch höheres zusätzliches Einnahmevolumen könnte eine allgemeine Vermögensteuer erbringen. Zur Ausgestaltung einer solchen Steuer gibt es mittlerweile verschiedene Vorschläge. Die GEW plädiert für eine Vermögensteuer, wie sie im DGB-Steuerkonzept enthalten ist. Der Steuertarif dieses Vorschlags beginnt mit einem Prozent ab einem Freibetrag von einer Million Euro. In Fällen der Zusammenveranlagung von Ehegatten und Lebenspartnern verdoppelt sich der Freibetrag. Der Steuersatz steigt dann linear-progressiv bis zu einem Nettogesamtvermögen von 20 Millionen Euro auf 1,5 Prozent an. Ab einem Vermögen von mehr als 100 Millionen Euro erhöht sich der Steuersatz auf 1,75 Prozent, und in einer weiteren Stufe wird ab einem Vermögen von mehr als einer Milliarde Euro der Höchststeuersatz von zwei Prozent erreicht. Das Aufkommen aus einer so ausgestalteten Vermögensteuer läge rund 28 Milliarden Euro.

Aus einer reformierten Erbschafts- und der wiedererhobenen Vermögensteuer könnten den Bundesländern jährlich insgesamt 36 Milliarden Euro zufließen. Auf den hessischen Landeshaushalt würden davon zwischen 2,5 und 3 Milliarden Euro entfallen – und dies unter Berücksichtigung des Finanzkraftausgleichs zwischen den Bundesländern. 

*Kai Eicker-Wolf ist Referent für finanzpolitische Fragen bei der GEW Hessen

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Artikel FLZ
news-603 Wed, 24 Jun 2026 12:04:08 +0200 Wie soll unser Sozialstaat denn sein? – Effektiv oder effizient https://www.gew-frankfurt.de/home/details/wie-soll-unser-sozialstaat-denn-sein-effektiv-oder-effizient Aus: FLZ Nr. 2-26 | Kommentar von Laura Preusker und Sebastian Guttmann Viel wird gesprochen von den Einsparungen beim Sozialstaat, die seinem Erhalt dienen sollen. Viele denken bei Sozialstaat an Hartz4, Bürgergeld oder Grundsicherung. Dies ist aber nur ein sehr kleiner Teil dessen, was unseren Sozialstaat ausmacht. Denn auch Renten- Gesundheits- und Bildungssystem, also KiTa, Schule, Hochschule, Unterstützung von Kindern und Jugendlichen durch Sozialarbeit und Unterstützung zur gesellschaftlichen Teilhabe, gehören dazu.

Die aktuell erschienene Studie des Unicef Forschungsinstituts Innocenti zum Kindeswohl zeigt auf, wo die Defizite liegen. Insbesondere im Bereich Bildung sind die Befunde alarmierend, auch der Abstand zwischen Jugendlichen aus benachteiligten Familien gegenüber denen aus privilegierten Familien ist in Deutschland besonders groß.

Hier müsste mit entschiedenem Handeln gegengesteuert werden. Können wir uns leisten, die Kinder und Jugendlichen allein mit diesem Problem zu lassen? Laut vielen Politikern müssen wir das: Wir können uns den Sozialstaat nicht mehr leisten.

Und jetzt findet etwas statt, was an dieser Stelle gern gemacht wird. Man findet schöne Namen und Begrifflichkeiten, um Kürzungen umzuetikettieren: Die Stundenkürzungen an den Integrierten Gesamtschulen diene dem Abbau von Privilegien, die (fast) Halbierung der Stunden für den Sozialindex hänge mit genauem Nachrechnen zusammen und sei eine lang fällige Korrektur, die Abschaffung der Altersermäßigung ab 55 sei eine Angleichung, die mit Verbesserungen verbunden sei, …

Gleichzeitig werden Maßnahmen der Jugendhilfe und Regelungen für Teilhabeassistenzen an Schulen in den (Kürzungs-) Blick genommen, man möchte effizienter werden, um Geld einzusparen. Das bedeutet aber in der Realität immer die Einschränkung von Leistungen, auch diesmal wieder bei der Förderung von Benachteiligten. Denn zwischen Effizienz und Effektivität gibt es einen entscheidenden Bedeutungsunterschied: Effizient bedeutet, etwas mit möglichst wenig Aufwand umzusetzen. Effektiv ist etwas, wenn dadurch die bestmögliche Wirkung erreicht wird.

Deshalb unser Aufruf: Lasst uns gemeinsam und effektiv gegen die Kürzungen protestieren! 

Dafür wird es viele Gelegenheiten geben, bereits im Mai und Juni finden viele Aktionen und Veranstaltungen statt. Auch danach wird es weitergehen.

Nicht nur die Verteidigung des Sozialstaats gegen neoliberale Kürzungswünsche und -phantasien ist notwendig, wir müssen auch für Verbesserungen eintreten, damit benachteiligte Kinder und Jugendliche endlich so unterstützt werden, wie es notwendig ist. Denn auch so wie es aktuell ist, ist es nicht ausreichend.

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Artikel FLZ
news-602 Wed, 17 Jun 2026 12:02:51 +0200 Wahlausschreiben zur Neuwahl des Stadtvorstandes https://www.gew-frankfurt.de/home/details/wahlausschreiben-zur-neuwahl-des-stadtvorstandes Wahlen auf der Stadtdelegiertenversammlung am 28. September Wir veröffentlichen auch hier das Wahlausschreiben zur Wahl des Vorstands des Stadtverbands Frankfurt der GEW. Den Bildungsbetrieben wurde es bereits Ende Mai gesondert über einen Postversand zugestellt. Ebenso sind die Unterlagen für die Delegiertenwahl mitversendet worden.

Falls ihr Vertrauensperson oder GEW-Mitglied an einem solchen Betrieb in Frankfurt seid und noch nichts erhalten habt, dann fragt bitte im Sekretariat bzw. der Verwaltung eures Betriebs nach und meldet euch ggf. über info@gew-frankfurt.de bei uns.

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Aktuell
news-601 Wed, 10 Jun 2026 13:59:37 +0200 GEW, IHS und Stadtelternbeirat Frankfurt fordern gezielte Unterstützung für Schulträger https://www.gew-hessen.de/details/gew-ihs-und-stadtelternbeirat-frankfurt-fordern-gezielte-unterstuetzung-fuer-schultraeger Schulbauausgaben in Hessen nur moderat gestiegen | Pressemitteilung >>GEW-Hessen Aktuell news-600 Wed, 03 Jun 2026 12:34:31 +0200 Kommt zum Aktionstag "Mehr Geld für Bildung" am 17. Juni! https://www.gew-hessen.de/details-termine/frankfurt-aktionstag-mehr-geld-fuer-bildung-kundgebung-und-resolutionsuebergabe Kundgebung und Resolutionsübergabe Aktuell news-599 Wed, 03 Jun 2026 11:39:34 +0200 Es reicht! Schluss mit den Kürzungen im Bildungssystem – gute Bildung für alle! https://www.gew-frankfurt.de/home/details/es-reicht-schluss-mit-den-kuerzungen-im-bildungssystem-gute-bildung-fuer-alle Resolutionsentwurf Frankfurter Gesamtschul-Personalräte Auf Initiative von Personalräten von Frankfurter Gesamtschulen ist der hier dokumentierte Resolutionsentwurf entstanden, den u.a. der Gesamtpersonalrat Schule bereits verabschiedet hat. Er steht allen Kollegien zur Übernahme oder als Anregung für eine eigene Resolution gegen die Kürzungen in ihrer Schulform zur Verfügung.

Bitte meldet euch bei uns falls ihr eine Resolution verabschiedet. Seit dem schwarzroten Streichmarathon gilt heute umso mehr, Bildungsgerechtigkeit muss verteidigt und ausgebaut werden! Hier können die Resolutionen ein starkes Zeichen setzen.


Krise der Bildung

Marode Gebäude, zu wenig Personal, immer größere pädagogische Herausforderungen, vor allem an den Grundschulen ist schon heute ein großer Anteil des Personals nicht (fertig) ausgebildet – der Mangel ist Dauerzustand im Bildungssystem. Das ist nicht erst seit gestern so. Die Folgen: Immer schlechtere Grundkompetenzen beim Lesen und Schreiben, Dauerstress bei Beschäftigten und Schüler*innen, hoher Krankenstand, Unterrichtsausfall etc. Mit vielen Überlastungsanzeigen wurde dokumentiert, dass die aktuelle Situation nicht tragbar ist. Das Bildungssystem ist an der Grenze der Belastbarkeit, wobei sie in vielen Bereichen bereits überschritten ist. Wir erleben eine massive Zunahme an Bildungsungerechtigkeit. In dieser Situation planen Bundes- und Landesregierung Kürzungen in Milliardenhöhe.

Krise wie immer – jetzt noch schlimmer

Unerlässliche Unterstützungsleistungen wie Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, Beratungsstellen, Erziehungshilfen und individuelle Teilhabeassistenzen sollen gestrichen werden. Unmittelbar betroffen sind Menschen mit Beeinträchtigungen, die ohne individuelle Assistenz nicht mehr am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, und v.a. Alleinerziehende, die ohnehin schon armutsgefährdet sind. Mit anderen Worten: Denjenigen, die am dringendsten Unterstützung brauchen, wird sie genommen. Zusätzlich werden in Hessen den Gesamtschulen die Mittel für individuelle Förderung gestrichen, die Fördermittel für Schulen mit hohem Sozialindex gekürzt. Lehrkräfte sollen noch länger arbeiten, die Ausbildung an Hochschulen und Studienseminaren wird zusammengestrichen, tausende Stellen im pädagogischen Bereich in Hessen sind unbesetzt, bei den Kitas sollen Zuschüsse für die Betriebskosten gestrichen werden. Die Folgen dieser Politik werden uns alle treffen.

Kein Naturgesetz

Die Begründung ist immer die gleiche: Es sei kein Geld da. Das Gegenteil ist wahr. An anderen Stellen wird sehr viel staatliches Geld in die Hand genommen. Auf höhere Einnahmen wird verzichtet. Dieser Zustand ist kein Naturgesetz, sondern Folge politischer Entscheidungen. Statt Kürzungen braucht es jetzt Investitionen in Bildung. Bildung ist kein Luxusgut, sondern ein Grundrecht. 

Wir sagen: Es reicht! Schluss mit den Kürzungen im Bildungssystem – gute Bildung für alle!

  • Rücknahme aller Kürzungspläne der Landes- und Bundesregierung! Erfüllung der Forderung aus den vergangenen Überlastungsanzeigen!
  • Deutliche Erhöhung der Ausgaben für Bildung und Erziehung auf bundes-, landes- und kommunaler Ebene!
  • Ausbildungsoffensive und deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen, um mehr pädagogisches Personal (zurück-)gewinnen zu können!
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Aktuell
news-597 Mon, 18 May 2026 10:43:50 +0200 Jugendhilfe in Schule stärken – Bildungsgerechtigkeit jetzt sichern https://www.gew-frankfurt.de/home/details/jugendhilfe-in-schule-staerken-bildungsgerechtigkeit-jetzt-sichern Kundgebung der AG Protest der Kinder- und Jugendhilfe am 21.5.26, ab 15 Uhr auf dem Römer Der Stadtverband der GEW in Frankfurt unterstützt die AG Proteste und ihr Anliegen einer verlässlichen und bedarfsgerechten Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe. In der AG haben sich freie Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA), der Jugendverbandsarbeit und der Jugendhilfe in der Schule in Frankfurt am Main zusammengetan (vgl. Selbstverständnis der AG Protest). 


Apell

Keine Kürzungen durch die Hintertür. Wir brauchen eine konsequente Stärkung der Jugendhilfe in Schule, um Bildungsgerechtigkeit zu gewährleisten, soziale Ungleichheit wirksam abzubauen, Kinderschutz zu sichern und Partizipation zu fördern.

Hintergrund

In der vorläufigen Haushaltführung wurde der Antrag der AG 78 und des Stadtschulamtes auf Anhebung des POA-Mittelwerts des Förderprogramms Jugendhilfe in der Schule abgelehnt. Das Ausbleiben der Anpassung und die Fortführung des Finanzierungsmodells aus dem Jahr 2020 hat verheerende Folgen für alle Kinder und Jugendliche in Frankfurt. Eine akute Gefährdung des Rechts auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben besteht für alle Schüler*innen an Förder-, Grund-, Haupt-, Real- und Gesamtschulen in Frankfurt.

Zentrale Forderungen der AG Protest

Finanzierung sichern und realistisch anpassen

Die Stadt muss die Finanzierung der Jugendhilfe in Schule endlich an die aktuellen Bedarfe anpassen.

  • Rücknahme der Ablehnung der Mittelanpassung
  • Dynamisierung der Finanzierung, damit Kostensteigerungen künftig automatisch berücksichtigt werden
  • Verlässliche Finanzierung als Grundlage für das Recht auf Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen

Bildungsgerechtigkeit statt struktureller Benachteiligung

  • Klare politische Abkehr von Maßnahmen, die soziale Ungleichheit verstärken.
  • Stopp aller Kürzungen, insbesondere bei Binnendifferenzierungsstunden und Sozialindex.
  • Konsequente Ausrichtung aller Maßnahmen auf Chancengleichheit und Teilhabe.

Förderprogram Jugendhilfe in der Schule

Jugendhilfe an Förderschulen

  • Zwei zusätzliche Vollzeitstellen an jeder Förderschule.
  • Personelle Aufstockung von zwei Vollzeitstellen der Jugendhilfe, um individuelle Unterstützungsbedarfe und Kinderschutz bedarfsgerecht zu begegnen.
  • Schaffung echter Begegnungsräume für gelebte Inklusion.
  • Perspektivwechsel: Weg von Ausgrenzung – hin zu inklusiven Bildungsstrukturen.

Jugendhilfe an Haupt-, Real-, und Gesamtschulen stärken

  • Sofortige Anhebung des POA-Mittelwerts auf den Stand von 2024.
  • Erhalt und Ausbau von freizeitpädagogischen Angeboten, die soziale Teilhabe ermöglichen.
  • Erhöhung der Koordinationsstunden von 6 auf 10 an den großen Standorten, um Qualität Beteiligung zu gewährleisten.
  • Die angekündigten Kürzungen am Sozialindex sind zurückzunehmen. Sie gefährden schulische Fördermaßnahmen, Lehrstellen und die Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe.
  • Das Förderprogramm ist gefährdet, wenn die Jugendhilfe kompensatorische Maßnahmen ergreifen muss.
  • Die Jugendhilfe kann wegfallende Ressourcen nicht kompensieren. Deshalb braucht es eine verlässliche, bedarfsgerechte finanzielle Planungssicherheit, um die Angebote zur Partizipation und Chancengleichheit für Schüler*innen zu sichern.

Jugendhilfe an Grundschulen bedarfsgerecht ausstatten

  • Verdopplung der personellen Ausstattung (von 50 % auf 100 %).
  • Zusätzliche (Vollzeit)-Stellen an jeder Grundschule berechnet anhand der Schüler*innenzahlen.
  • Vollzeit-Koordinationsstellen an allen Grundschulen.
  • Frühzeitige Förderung als Schlüssel für langfristige Bildungsgerechtigkeit.
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Aktuell
news-595 Wed, 13 May 2026 11:36:13 +0200 Nachholbedarf bei den Bildungsausgaben braucht ein Linksbündnis https://www.gew-frankfurt.de/home/details/nachholbedarf-bei-den-bildungsausgaben-braucht-ein-linksbuendnis Kritik des Kämmerers an Sylvia Weber ist unberechtigt | Pressemitteilung Wenn der Kämmerer der Stadt, Bastian Bergerhoff von den Grünen, die Bildungsdezernentin Sylvia Weber von der SPD kritisiert, weil sie ihr Budget überzogen habe, so muss ihm heftig widersprochen werden.

Denn jahrelang konnte die Bildungsdezernentin sogar bewilligte Gelder nicht ausgeben, weil ihr das Personal für Ausschreibungen und Controlling fehlte. Jahrelang wanderten diese Gelder also ungenutzt an den Kämmerer zurück. Dies geändert zu haben, ist der Verdienst von Sylvia Weber. 

Dass hier ein erheblicher Nachholbedarf aufgelaufen ist, weiß auch der Kämmerer. Und schließlich sind es nicht Prestigeprojekte, sondern dringend notwendige Ausgaben für die Bildung.

Und wer sich über ein relativ kleines Minus im Stadthaushalt aufregt, sollte sich in Erinnerung rufen, dass es CDU und Grüne waren, die ab 2007 den Gewerbesteuerhebesatz von 490 auf 460 Punkte gesenkt hatten. Der dadurch bis heute aufgelaufene Einnahmenverzicht zugunsten der Gewinne der Großunternehmen und zu Lasten der Stadt beträgt fast 3 Milliarden Euro.

Von daher wäre es für Grüne, SPD und die Stadtgesellschaft besser, eine Koalition mit der Linken einzugehen, die vorschlägt, die Gewerbesteuer wieder anzuheben, anstatt mit der CDU, die sie lieber weiter senken will.

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