Zum Inhalt springen

Verboten – gut?!? Konferenz zum Streikrecht verbeamteter Lehrkräfte

Aus: FLZ Nr. 3-25 | Bericht von der GEW-Tagung am 4.9.25 im Frankfurter Gewerkschaftshaus

Zwei Referate gaben den inhaltlichen Rahmen für eine lebhafte Diskussion.

Christoph Baumann zeichnete die Geschichte der Streikdebatten und Arbeitskämpfe der GEW Hessen seit den 1950er Jahren nach – von den ersten Arbeitsniederlegungen in den 60ern über die großen Streiks 1989 und 1997 bis hin zu den Auseinandersetzungen der letzten Jahre. Rechtsanwältin Kathrin Kummer von der Landesrechtsstelle stellte die juristische Lage nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom Dezember 2023 dar.

Ein Urteil gegen Gewerkschaftsfreiheit

Kummer machte deutlich: Das Urteil aus Straßburg hat die Erwartungen enttäuscht. Zwar erkennt der EGMR an, dass das Streikrecht ein „wichtiges Instrument“ der Gewerkschaften sei. Doch zugleich hält er das in Deutschland bestehende generelle Streikverbot für Beamt:innen – auch an Schulen – für vereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention. Statt das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit zu stärken, habe das Gericht damit de facto ein antigewerkschaftliches und antigrundrechtliches Signal gesetzt.

In der Diskussion wurde mehrfach kritisiert, dass der EGMR alternative Beteiligungsrechte – wie Anhörungsrechte, das Alimentationsprinzip oder Personalratsstrukturen – als Ersatz für das fehlende Streikrecht wertet. Diese „Ersatzrechte“ sind aber kein gleichwertiges Mittel, um Druck aufzubauen und Verbesserungen durchzusetzen. Damit wird den Gewerkschaften das wichtigste Mittel der kollektiven Gegenmacht genommen. Verhandlungen über Arbeitsbedingungen und Entgelte ohne Streikrecht sind nichts anderes kollektives Betteln – so wurde es einmütig von den Teilnehmenden festgestellt.

Eine lange Tradition des Widerstands

Baumann erinnerte daran, dass die Frage des Beamtenstreiks die GEW Hessen seit ihrer Gründung begleitet. Schon 1954 hieß es zwar offiziell, Lehrkräfte dürften streiken – praktisch aber setzten sich aber Zurückhaltung und politische Verbote durch. Ab den späten 60er Jahren kippte die Stimmung: Die Bildungsreformen, die Studentenbewegung und verschärfte Angriffe der Regierungen führten zu Protesten, Warnstreiks und Arbeitsniederlegungen.

Die Chronik zeigte, wie die GEW Hessen wiederholt den Konflikt suchte: 1969 spontane Aktionen, 1972/73 Streikversuche gegen Arbeitszeitverschärfungen, 1979 die erfolgreiche Verkürzung der Pflichtstunden, 1989 der größte Lehrer:innenstreik mit 8.000 Beteiligten, 1997 und 2015 erneut ein massiver Ausstand von Tausenden Kolleg:innen – immer unterstützt von einer breiten Öffentlichkeit, insbesondere von Eltern, Kindern und Jugendlichen. Jedes Mal reagierten die Regierungen mit Disziplinarmaßnahmen und politischem Druck – und doch blieb das Streikrecht auf der Tagesordnung.

Vorläufiges Fazit

Das Urteil aus Straßburg markiert keinen Schlusspunkt, sondern ist eine Kampfansage. Es zwingt die GEW nicht in die Defensive, sondern stellt die Frage nach den nächsten Schritten. Einig war man sich darin, dass das Streikrecht nicht in Gerichtssälen erstritten wird, sondern durch kollektive Stärke auf der Straße.

Zugleich wurde betont, dass es klug ist, auch Maßnahmen unterhalb eines Streiks zu entwickeln: kreative Protestformen, massenhafte Aktionen, punktuelle Arbeitsniederlegungen, die juristisch schwerer angreifbar sind – kurz: Druck aufbauen, ohne den Gegnern sofort die Angriffsfläche von Disziplinarverfahren zu geben. Die zentrale Botschaft aber blieb: Das Streikrecht ist ein Grundrecht. Es ist das stärkste Mittel gewerkschaftlicher Durchsetzungskraft – im Interesse unserer Mitglieder, aber auch im Interesse der Beschäftigten insgesamt und letztlich im Interesse eines demokratischen Bildungswesens.

Nächste Schritte

Die GEW Frankfurt wird die Debatte weiterführen und konkrete Schritte beraten. Klar ist: Das Streikrecht fällt uns nicht in den Schoß. Es muss – wie in der Geschichte der Arbeiterbewegung immer – erkämpft werden. Und diesen Weg will die GEW gehen: mit Mut, mit Solidarität und mit der Entschlossenheit, sich das zurückzuholen, was eigentlich selbstverständlich sein sollte – das Recht, gemeinsam für bessere Arbeits- und Lebensbedingungen einzutreten.