Die GEW Frankfurt unterstützt den offenen Brief der Schülis gegen Rechts, der Schulleiter:innen dazu aufruft, im Kommunalwahlkampf keine Vertreter:innen der AfD zu etwaigen Podiumsdiskussionen einzuladen.
Nun ist allerdings damit zu rechnen, dass sich die AfD gegen eine Nicht-Einladung wehren wird. Die AfD begründet ihr vermeintliches Recht, zu Podiumsdiskussionen eingeladen zu werden, in der Regel mit einem vermeintlichen „Neutralitätsgebot“, das in Schulen gelte.
Dieses leitet die AfD-Hessen auf ihrer Internetseite „Neutralität statt Ideologie!“ aus zwei Quellen ab: zum einen aus dem Beutelsbacher Konsens. Zum anderen aus rechtlichen Quellen: Sie benennt auf der genannten Seite die Hessische Landesverfassung, das Hessische Schulgesetz und das Beamtenstatusgesetz.
Zunächst ist der Beutelsbacher Konsens kein Gesetz, sondern das Ergebnis einer Einigung, die 1976 im Rahmen einer Tagung der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg unter der Mitwirkung von Politikdidaktikern entstanden ist. Er benennt drei Prinzipien politischer Bildung (auch an Schulen), die immer noch als verbindlich gelten können.
Lehrkräfte dürfen Schüler:innen nicht ihre Meinung oktroyieren (Überwältigungsverbot);
was in Wissenschaft und Gesellschaft kontrovers diskutiert wird, soll auch in der Schule kontrovers diskutiert werden (Kontroversitätsgebot);
und schließlich sollen Schüler:innen in die Lage versetzt werden, in einer politischen Situation ihre eigene Interessenlage zu analysieren (Lernendenorientierung).
Um es gleich mit Politikdidaktiker Steve Kenner vorwegzunehmen, der es in einem Interview mit der GEW vom 24.9.2024 auf den Punkt bringt: „[A]us dem ‚Beutelsbacher Konsens‘ lässt sich kein Gebot zur Neutralität ableiten“.
Anders als die AfD es behauptet, erlaubt das Überwältigungsverbot Lehrer:innen sehr wohl, ihre Meinung im Unterricht zu äußern. Anstatt den eigenen Standpunkt hinter der Fassade der Neutralität mehr oder weniger gut zu verbergen, halten es einige Politikdidaktik:innen sogar für notwendig, dass sie diesen als selbstbewusste Demokrat:innen ausdrücklich ausweisen, wie das Kerstin Pohl in einem Aufsatz zum Kontroversitätsgebot weiter ausführt. Lehrkräfte dürfen die Schüler:innen dabei eben nicht indoktrinieren.
Auch aus dem Kontroversitätsgebot lässt sich kein „Neutralitätsgebot“ ableiten. Die Kontroversität hat ihrerseits Grenzen. Zum einen gilt die Notwendigkeit der didaktischen Reduktion – es können nicht alle erdenklichen Positionen abgebildet werden. Zum anderen gibt es inhaltliche Grenzen. Zu diesen schreibt Pohl:
„Alle politischen Bildnerinnen und Bildner sind sich einig, dass in der politischen Bildung [und sie meint hier auch die schulische politische Bildung] nicht jede Position als legitime Position dargestellt werden muss. Vor allem menschenverachtende Meinungen dürfen nicht gleichberechtigt neben anderen stehen. […] Hier sind politische Bildner/-innen aufgefordert, Position für die Menschenwürde zu beziehen“ [1].
Es ist also Aufgabe der Lehrkräfte, menschenverachtende, diskriminierende Positionen als solche zu benennen.
Das alles zeigt, dass sich aus dem Beutelsbacher Konsens – anders als von der AfD behauptet und suggeriert – kein sogenanntes Neutralitätsgebot herleiten lässt. Die AfD instrumentalisiert den Beutelsbacher Konsens vielmehr, um eine kritische Aufarbeitung ihrer menschenverachtenden Ideologie an den Schulen verächtlich zu machen und Lehrkräfte einzuschüchtern.
Und die einschüchternden Kampagnen der AfD für „Neutralität in Schulen“ zeigen Wirkung. Die Sendung „Kontraste“ berichtete am 6. November ausführlich, ebenso der „stern“ am 30.10.2025.
Auch die AfD Hessen will in diesem Sinne wirken. Sie liefert auf ihrer Seite einen sogenannten „Informationsleitfaden zur Selbsthilfe!“. Sie motiviert Schüler:innen dazu, Verstöße gegen das vermeintliche Neutralitätsgebot genau zu dokumentieren, Zeugen für den „Vorfall“ zu benennen, das Gespräch mit der Lehrkraft zu suchen und sich gegebenenfalls, schriftlich an „den Schulleiter“ oder das Staatliche Schulamt zu wenden.
“Schüler wollen AfD ausladen”. FAZ v. 25.11.25 “Mit kühlem Kopf gegen Extremisten”. Kommentar v. Rainer Schulze. FAZ v. 25.11.25 (Paywall) “»Schülis gegen rechts« fordern Ausschluss der AfD von Schulpodien”. FR v. 21.11.25 “Schulen schützen Demokratie: Keine Bühne für AfD in Debatten”. Kommentar v. Sandra Busch. FR v. 21.11.25 "»Schülis gegen rechts« – Aktionsbündnis in Frankfurt gegründet". Hessenschau v. 21.11.25 “Bündnis fordert Ausschluss von AfD an Schulen”. Journal Frankfurt v. 24.11.25 “Demokratisch statt neutral”. junge Welt v. 26.11.25 (Paywall) |
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Das verunsichert auch Lehrer:innen, Schulleitungen und möglicherweise auch Staatliche Schulämter. So berichtete Sandra Busch anlässlich der Diskussion um eine Podiumsdiskussion mit AfD-Beteiligung an einem Frankfurter Gymnasium am 3.2.205 in der Frankfurter Rundschau, dass der Schulleiter dieses Gymnasiums gesagt habe, „[d]ie AfD vertrete Werte, die nicht mit den Werten der Schule in Einklang zu bringen seien. ‚Im Sinne des Neutralitätsgebots müssen wir sie aber einladen‘, sagt [der Schulleiter]. Es müsse dem Staatlichen Schulamt gemeldet werden, dass alle im Bundestag vertretenen Parteien eingeladen worden seien.“
Deshalb hat die GEW Bund mit Bündnispartner:innen am 5.11. die Petition „Schule zeigt Haltung – Lehrkräfte stärken gegen Hass und Hetze“ gestartet, deren Ziel ist, dass Lehrkräfte und Schulleitungen in ihrem demokratischen Bildungsauftrag gestärkt werden. Sie fordert darin „deutliche und sichtbare Rückendeckung von den zuständigen Ministerien und Schulaufsichtsbehörden“.
Um diese Haltung zu zeigen, unterstützt der Stadtvorstand der GEW Frankfurt den offenen Brief der Schülis gegen Rechts.
[1] Kerstin Pohl: „Kontroversität: Wie weit geht das Kontroversitätsgebot für die politische Bildung?“ (2015). URL: https://www.bpb.de/lernen/politische-bildung/193225/kontroversitaet-wie-weit-geht-das-kontroversitaetsgebot-fuer-die-politische-bildung/