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Streik für bessere Arbeitsbedingungen - noch zeitgemäß?

Aus: FLZ Nr. 4-25 | Ein Rückblick auf den Kampf der GEW Hessen für das Streikrecht von beamteten Lehrer:innen

Seit den siebziger Jahren des vorigen Jahrhundert war es in der GEW Mehrheitsmeinung, dass das grundgesetzlich verankerte Streikrecht auch den beamteten Lehrkräften zusteht. Dafür kämpfte man seit über 50 Jahren mit zahlreichen Streikaktionen und Klagen durch alle Instanzen.

Doch es kam anders, als erwartet: Die Mehrheit der Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte lehnte am 14.12.2023 ein Streikrecht für beamtete Lehrer:innen in Deutschland ab. Damit bleibt die Bundesrepublik vorerst die anachronistische Ausnahme in Europa. Ist damit die Frage von Streiks für die GEW ein für allemal erledigt? Sind Beamte:innen im Hinblick auf das Streikrecht Arbeitnehmer:innen zweiter Klasse bzw. müssen sie es bleiben? Ein Rückblick.

1969-1975 Ein Kompromiss

Im Februar 1969 kam es erstmals zu spontanen Protestdemonstrationen und Arbeitsniederlegungen der hessischen Lehrerschaft gegen die Absicht der Bundesregierung, mit einem Besoldungsneuregelungsgesetz Sperrvorschriften in der Lehrerbesoldung zu erlassen. Das hätte erhebliche Besoldungsabstufungen mit sich gebracht. Der Widerstand dagegen, der vor allem von jungen Lehrkräften einer neuen Generation im Zuge einer allgemeinen Politisierung getragen wurden, zwangen den GEW-Landesvorstand dazu, einen Streik vorzubereiten. Die Landesregierung versuchte, den Streik gerichtlich zu unterbinden, scheiterte aber vor dem Frankfurter Verwaltungsgericht, das eine einstweilige Verfügung ablehnte. Darauf hin bot die Landesregierung Verhandlungen an und zog einen Erlass zur Streichung von Entlastungsstunden zurück. Im Sommer 1973 wurde ein Kompromiss erreicht - mit einem Gesamtanrechnungsdeputat von 100.000 Stunden und einem transparenteren Verteilungsverfahren. Dies sollte bis zum 31. Juli 1975 gelten, anschließend sollte auf der Basis der Ergebnisse einer Arbeitsplatzanalyse eine an den tatsächlichen Belastungen der einzelnen Funktionen orientierte Belastung ermittelt und beschlossen werden. 

1974: Fast ein Streik der GEW in Hessen 

Die Absicht der Bundesregierung, die Lehrkräftebesoldung bundesweit zu vereinheitlichen, war für die Lehrkräfte an hessischen Grundschulen, Hauptschulen und Gesamtschulen mit einer Absenkung von A 13 auf A 12 verbunden. 1974 wurde bei der Urabstimmung für einen Streik mit 73,4 % der Stimmen das Quorum von 75 Prozent knapp verfehlt. Der Streik wurde vom Landesvorsitzenden Gustav Ludwig abgeblasen. Der „Ausschuss junger Lehrer und Erzieher“ (AJLE), der sich danach immer lauter zu Wort meldete, machte „die zwiespältige Taktik“ des Landesvorstands, „das ständige Hin- und her bis zur letzten Minute“ für das Scheitern verantwortlich. 

Die Quittung für den gescheiterten Streik kam prompt: Im Dezember 1975 wurde die Vereinbarung von 1973 von der SPD/FDP-Landesregierung, ohne Beteiligung der Spitzenverbände und der Personalräte, in einer Nacht-und-Nebel-Aktion gekippt.

Außerdem wurde die Besoldungsneuregelung A 12 statt A 13 für Volksschullehrer:innen, die keine universitäre Ausbildung hatten und generell für alle Grundschullehrer:innen, umgesetzt. Diese Absenkung der Besoldung der Grundschullehrkräfte wird erst derzeit - 50 Jahre später - rückgängig gemacht. 

1979: Gegen Lehrerarbeitslosigkeit!

Zum Beginn der 1980er Jahre waren in der alten Bundesrepublik rund 100.000 Lehrer:innen arbeitslos. Zahlreiche Lehrkräfte wurden mit befristeten BAT-Verträgen in Zwangsteilzeit eingestellt und auch Honorarverträge hielten Einzug in hessische Schulen. Für die GEW und die Personalräte, die mit dem Problem der Massenarbeitslosigkeit – anders als andere Gewerkschaften – nie zu tun hatten, ergaben sich neue Schwerpunkte der Arbeit. Die hessische GEW unterstützte die Initiativen arbeitsloser Lehrkräfte 1985 mit der Gründung des Trägervereins „Lehrer organisieren Selbsthilfe“ (LOS). Auftrieb für die Forderungen der GEW zur Arbeitszeitverkürzung brachte Mitte der 1980er Jahre der Kampf von IG Metall und IG Druck und Papier um die 35-Stundenwoche, der von vielen GEW-Mitgliedern ideell und mit konkreten Solidaritätsaktionen unterstützt wurde.

1989: Der bisher größte Streik 

1987 kam es durch den Wahlsieg von CDU und FDP zu einer politischen Wende. Mit Walter Wallmann zog erstmals in Hessen kein SPD-Politiker mehr in die Staatskanzlei ein. Mit der Weigerung der Landesregierung, die Reduzierung der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst auf 38,5 Stunden auf die Lehrer:innen zu übertragen, erreichte die Empörung an den Schulen neue Höhepunkte und mündete 1989 in die größte Streikaktion der GEW seit ihrer Gründung: Nach einer erfolgreichen Urabstimmung begann am 2. März 1989 der Streik. Nach einem machtvollen Auftakt auf dem Römerberg versammelten sich 15.000 Menschen in der Frankfurter Festhalle zu einer Protestkundgebung. Für die 7.777 Streikenden gab es einen Verweis in der Personalakte und Gehaltsabzüge, gegen Schulleitungsmitglieder wurden Geldbußen verhängt. Auf den Erfolg des Streiks musste die GEW bis 1991 warten, als die neu gewählte rot-grüne Landesregierung die Pflichtstundenzahl aller Lehrkräfte um eine Stunde reduzierte und an die Arbeitszeit im öffentlichen Dienst anpasste.

1994: Das Nikolauspapier: Massive Verschlechterungen und Warnstreik

Die Hoffnungen auf die rot-grüne Regierung unter Hans Eichel (SPD) wurden schnell enttäuscht. In seinem am 6.12.1994 vorgelegten „Nikolauspapier“ kündigte Kultusminister Holzapfel (SPD) kurz vor der Landtagswahl massive Verschlechterungen an: Stellenstopp, Kürzung von Deputatsstunden und Erhöhung der Pflichtstundenzahl. Die damalige GEW-Landesvorsitzende Gonhild Gerecht konstatierte, dass „es für die hessische GEW bei den politischen Parteien derzeit keinen Bündnispartner“ mehr gäbe.

Trotz Verbots, der Androhung von dienstrechtlichen Konsequenzen und der Verhängung eines Zwangsgeldes gegen die hessische GEW von 20.000 Euro durch den – im Amt bestätigten - Kultusminister Holzapfel nahmen an dem zweistündigen Warnstreik im März 1995 mehr als 4.000 Kolleg:innen teil. 

1997: Wieder Streik von 7000 Lehrkräften

Mit der Umsetzung wesentlicher Eckpunkte des Nikolauspapiers und der Einführung einer Vorarbeitsstunde war das Tischtuch zwischen der GEW Hessen und der rot-grünen Landesregierung endgültig zerschnitten. Am 1. Juli 1997 traten mehr als 7.000 Lehrkräfte in den Streik, 10.000 versammelten sich auf dem Frankfurter Römerberg. 

1999: Rot-Grün verliert die Landtagswahl 

Die Landtagswahl 1999 gewann gegen alle Prognosen die CDU. In der ersten Amtszeit konnten sich Ministerpräsident Roland Koch und Kultusministerin Karin Wolff auf die ideologische Wende in der Bildungspolitik konzentrieren, die von der Vorgängerregierung eingeführten Arbeitszeitverlängerungen blieben bestehen. 

2003: Operation „Düstere Zukunft“45000 Protestler:innen vor dem Landtag

2003 konnte die CDU die absolute Mehrheit erringen und wähnte sich ohne Rücksicht auf einen Koalitionspartner am Beginn einer fünfjährigen Legislaturperiode unangreifbar. 

Die „Operation sichere Zukunft" mit Gehaltskürzungen und einer Arbeitszeiterhöhung für die Landesbeschäftigten von 38,5 auf 40 bis 42 Stunden sowie der Kürzung von Landesmitteln im sozialen Bereich um ein Drittel führte am 18.11.2003 zu einer der größten Demonstrationen in der hessischen Geschichte: 45.000 Menschen versammelten sich vor dem Landtag in Wiesbaden und am selben Tag streikten 10.000 Lehrer:innen gegen die Erhöhung der Pflichtstundenzahl für alle Lehrkräfte bis 50 Jahre um eine ganze bzw. bis 60 Jahre um eine halbe Pflichtstunde. Diese Arbeitserhöhung gilt in Teilen bis heute. 2008 unternahm die Regierung den Versuch einer „Abfederung“ durch ein Lebensarbeitskonto, 2018 erfolgte eine teilweise Rücknahme. 

2009: Erneut Streik und ein positives Gerichtsurteil

Eine der ersten Handlungen der neuen schwarz-gelben Landesregierung war die Weigerung, die im Juni 2009 im Tarifvertrag (TV-H) vereinbarte Arbeitszeit von 40 Stunden auf die Beamt:innen des Landes und damit auch auf den Schulbereich zu übertragen. Dem Aufruf der GEW zu einem eintägigen Streik am 17. November folgten rund 6.000 Kolleg:innen n. Lautstarke Unterstützung erhielten sie von Schüler:innen sowie Studierenden, die sich im Rahmen des bundesweiten Bildungsstreiks für bessere Lern- und Studienbedingungen einsetzten. 

Nachdem Kultusministerin Henzler (FDP) gegen 5.267 Lehrkräfte Disziplinarmaßnahmen eingeleitet hatte, zog die GEW 2011 vor das Verwaltungsgericht in Kassel. Das Urteil, das beamteten Lehrkräften ohne Wenn und Aber das Streikrecht zuerkannte, wurde nach gegensätzlichen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts nicht rechtskräftig.

2015: Disziplinarverfahren ausgesetzt

Die GEW rief ihre verbeamteten Mitglieder am 16. Juni 2015 erneut zum Streik auf. Grund war die Absicht der ersten schwarz-grünen Koalition unter Ministerpräsident Bouffier (CDU), die Beamtenbesoldung dauerhaft von den Tariferhöhungen abzukoppeln und auf 1 Prozent zu deckeln. 6.000 Lehrkräfte nahmen an dem Streik am 16. Juni 2015 teil und demonstrierten gemeinsam mit den Kolleg:innen aus den anderen Bereichen der Landesverwaltung an einer großen Kundgebung in Wiesbaden. Auch diesem Kampf folgte kein unmittelbarer, aber doch ein mittelfristiger Erfolg: Die schwarz-grüne Koalition unternahm in den folgenden Tarifrunden 2017, 2019 und 2021 keine erneuten Versuche, die Beamtenbesoldung abzukoppeln. Die Tarifergebnisse wurden zeit- und inhaltsgleich übertragen. Und auch die Nullrunde fiel der Landesregierung vor dem Hessischen Verwaltungsgericht auf die Füße: Es erklärte die hessische Beamtenbesoldung schlicht für „verfassungswidrig“.

Die Disziplinarverfahren mit dem Ziel eines Verweises wurden zunächst bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und später bis zur noch ausstehenden Entscheidung des EGMR ausgesetzt, mittlerweile wegen Verjährung eingestellt.

Christoph Baumann